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Großeltern-Testament – Wenn Enkel behindert sind

Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2026

Warum auch Großeltern ein Behindertentestament brauchen

Viele denken beim Behindertentestament nur an die Eltern. Doch auch Großeltern müssen handeln, wenn ein Enkelkind eine Behinderung hat. Denn das Grundproblem ist identisch: Erbt ein behindertes Enkelkind ohne testamentarische Absicherung, greift der Sozialhilfeträger auf das Erbe zu. Das Enkelkind verliert seine Sozialleistungen, bis das Erbe aufgebraucht ist.

Die Gefahr des Sozialregresses besteht bei jeder Erbschaft – unabhängig davon, ob sie von den Eltern, den Großeltern oder einem entfernten Verwandten stammt. Großeltern, die nichts regeln, riskieren, dass ihr Vermögen letztlich dem Sozialamt zugutekommt statt dem Enkelkind.

Das Beispiel der Familie Weber

Oma Weber (78) hat drei Kinder: Thomas, Sabine und Martin. Thomas hat einen Sohn mit Down-Syndrom, der Eingliederungshilfe bezieht. Oma Weber stirbt ohne Testament und hinterlässt 300.000 €. Jedes ihrer drei Kinder erbt 100.000 €. Thomas vererbt seinen Anteil später an seinen Sohn – und das Sozialamt kassiert.

Noch schlimmer: Stirbt Thomas vor Oma Weber, tritt sein Sohn durch das Eintrittsrecht (§ 1924 Abs. 3 BGB) direkt an seine Stelle. Das Enkelkind erbt 100.000 € – und der Sozialhilfeträger greift sofort zu.

Besonderheiten der Großeltern-Perspektive

Drei Generationen – drei Risiken

Großeltern stehen vor einer besonderen Herausforderung: Sie müssen drei Generationen in ihre Nachlassplanung einbeziehen:

  1. Großeltern → eigene Kinder: Der erste Erbfall (Großeltern sterben)
  2. Eigene Kinder → Enkelkinder: Der zweite Erbfall (Eltern des behinderten Enkels sterben)
  3. Das behinderte Enkelkind: Lebenslange Absicherung

Ohne Koordination kann jede dieser Stufen zum Problem werden. Ein Behindertentestament der Großeltern muss daher immer im Zusammenhang mit dem Testament der Eltern gedacht werden.

Steuerliche Besonderheiten: Der Enkel-Freibetrag

Bei der Erbschaftsteuer gelten für Enkel andere Freibeträge als für Kinder:

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag
Ehepartner 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkel (Eltern leben) 200.000 €
Enkel (Eltern vorverstorben) 400.000 €

Wichtig: Leben die Eltern des Enkels noch, beträgt der Freibetrag nur 200.000 €. Sind die Eltern bereits verstorben, rückt das Enkelkind in die Position des Kindes und erhält den vollen Freibetrag von 400.000 €.

Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Gestaltung des Großeltern-Testaments.

Gestaltungsmöglichkeiten für Großeltern

Variante 1: Vermächtnis an das Enkelkind mit Testamentsvollstreckung

Die Großeltern setzen ihre eigenen Kinder als Erben ein, ordnen aber ein Vermächtnis zugunsten des behinderten Enkelkindes an – verbunden mit einer Dauertestamentsvollstreckung.

Vorteile:

  • Das behinderte Enkelkind erhält direkt von den Großeltern
  • Der Enkel-Freibetrag (200.000 €) wird genutzt
  • Die Testamentsvollstreckung schützt vor dem Sozialamt
  • Die eigenen Kinder werden nicht übergangen

So funktioniert es:

"Wir setzen unsere Kinder Thomas, Sabine und Martin als Erben zu gleichen Teilen ein. Unserem Enkelkind [Name] vermachen wir ein Vermächtnis in Höhe von [Betrag]. Für dieses Vermächtnis ordnen wir Dauertestamentsvollstreckung an."

Variante 2: Vor-/Nacherbschaft über drei Generationen

Die Großeltern setzen das behinderte Enkelkind als Vorerben für einen Teil des Nachlasses ein (nicht befreite Vorerbschaft), mit den Geschwistern oder anderen Enkeln als Nacherben.

Vorteile:

  • Stärkerer Schutz als ein reines Vermächtnis
  • Das Vermögen bleibt in der Familie
  • Dingliche Surrogation schützt auch Ersatzanschaffungen

Nachteile:

  • Komplexer als ein Vermächtnis
  • Kann zu Konflikten führen, wenn die eigenen Kinder (Elterngeneration) übergangen werden

Variante 3: Vererbung an eigene Kinder MIT Auflage

Die Großeltern vererben alles an ihre eigenen Kinder, verbinden dies aber mit einer Auflage: Das erbende Kind (Elternteil des behinderten Enkels) muss seinerseits ein Behindertentestament errichten.

Vorteile:

  • Einfachste Variante
  • Keine direkte Belastung des Enkel-Freibetrags
  • Die Elterngeneration behält die Kontrolle

Nachteile:

  • Abhängig davon, dass die Eltern die Auflage tatsächlich umsetzen
  • Auflagen sind schwer durchzusetzen, wenn der Verpflichtete nicht kooperiert
  • Wenn die Eltern vor den Großeltern sterben, greift die Auflage ins Leere

Welche Variante ist die richtige?

Kriterium Vermächtnis + TV Vor-/Nacherbschaft Auflage
Schutz vor Sozialamt ✓✓ ✓✓✓ ✓ (indirekt)
Freibetrag genutzt ✓ (200k) ✓ (200k)
Einfachheit ✓✓ ✓✓✓
Unabhängig von Eltern

Empfehlung: In den meisten Fällen ist die Kombination aus Vermächtnis und Testamentsvollstreckung (Variante 1) der beste Weg. Sie nutzt den Enkel-Freibetrag, schützt vor dem Sozialamt und ist vergleichsweise einfach umzusetzen.

Steuerliche Vorteile gezielt nutzen

Direktes Vererben an den Enkel

Statt den Umweg über die Elterngeneration zu nehmen, können Großeltern dem behinderten Enkelkind direkt etwas zuwenden. Das hat steuerliche Vorteile:

  • Der Enkel hat einen eigenen Freibetrag von 200.000 € (bei lebenden Eltern)
  • Dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden (durch Schenkungen zu Lebzeiten)
  • Das Vermögen „überspringt" eine Generation und wird nur einmal besteuert

Beispielrechnung

Oma Weber hinterlässt 300.000 €. Ohne Großeltern-Testament:

  • Thomas erbt 100.000 € (Freibetrag 400.000 € → steuerfrei)
  • Thomas vererbt später an seinen Sohn → nochmals Erbschaftsteuer fällig

Mit Großeltern-Vermächtnis an den Enkel:

  • 200.000 € direkt an den Enkel (Freibetrag 200.000 € → steuerfrei)
  • Nur 100.000 € über die Elterngeneration → weniger Steuerlast insgesamt

Koordination: Großeltern-Testament und Eltern-Testament

Warum Abstimmung unverzichtbar ist

Das Großeltern-Testament muss mit dem Eltern-Testament abgestimmt sein. Sonst drohen Probleme:

  • Doppelte Testamentsvollstreckung: Wer verwaltet welches Vermögen?
  • Widersprüchliche Nacherben-Regelungen: Großeltern bestimmen andere Nacherben als die Eltern
  • Steuerliche Überschneidungen: Freibeträge werden nicht optimal genutzt

Checkliste zur Koordination

  1. Testamentsvollstrecker abstimmen: Idealerweise derselbe TV für beide Testamente
  2. Nacherben abstimmen: Gleiche Personen als Nacherben einsetzen
  3. Vermächtnis-Höhe prüfen: Das Vermächtnis plus der Eltern-Erbteil sollte die Versorgung sichern
  4. Verwaltungsanweisungen harmonisieren: Gleiche Grundsätze für die Verwendung der Mittel
  5. Steuerliche Freibeträge koordinieren: Enkel-Freibetrag und Kind-Freibetrag optimal nutzen

Typische Fehler von Großeltern

Fehler 1: Direktes Vererben an den Enkel ohne Schutz

Das Enkelkind wird als Erbe eingesetzt, aber ohne Vor-/Nacherbschaft und ohne Testamentsvollstreckung. Folge: Das Sozialamt greift zu.

Fehler 2: Die Elterngeneration übergehen

Die Großeltern vererben alles direkt an die Enkel und übergehen die eigenen Kinder. Folge: Pflichtteilsansprüche der eigenen Kinder, die die gesamte Gestaltung gefährden können.

Fehler 3: Kein Testament – gesetzliche Erbfolge

Die Großeltern haben gar kein Testament. Folge: Bei gesetzlicher Erbfolge erben die eigenen Kinder. Sterben diese vor den Großeltern, treten die Enkel durch Eintrittsrecht an ihre Stelle – ohne jeden Schutz.

Fehler 4: Testament nicht aktualisiert

Ein altes Testament berücksichtigt die Behinderung des Enkels nicht. Folge: Die alte Regelung greift, das Enkelkind ist nicht geschützt.

Fehler 5: Fehlende Koordination mit den Eltern

Großeltern und Eltern erstellen ihre Testamente unabhängig voneinander. Folge: Widersprüchliche Regelungen, steuerliche Nachteile, im schlimmsten Fall Unwirksamkeit.

Checkliste für Großeltern

  1. Prüfen: Hat ein Enkelkind eine Behinderung, die zu Sozialleistungsbezug führt oder führen kann?
  2. Klären: Leben die Eltern des behinderten Enkels noch? (Eintrittsrecht beachten!)
  3. Entscheiden: Welche Gestaltungsvariante passt? (Vermächtnis, Vor-/Nacherbschaft, Auflage)
  4. Abstimmen: Testament mit den Eltern des Enkels koordinieren
  5. Testamentsvollstrecker benennen: Vertrauensperson, die das Vermächtnis verwaltet
  6. Verwaltungsanweisungen formulieren: Was darf der TV, was nicht?
  7. Steuerlich optimieren: Enkel-Freibetrag nutzen, ggf. Schenkungen zu Lebzeiten
  8. Notarielle Beurkundung: Bei komplexen Konstellationen dringend empfohlen
  9. Regelmäßig prüfen: Testament alle 3–5 Jahre auf Aktualität prüfen

Weiterführende Links

§ 16 ErbStG – FreibeträgeErbschaftsteuerliche Freibeträge: Enkel erhalten 200.000 EUR, bei vorverstorbenem Elternteil 400.000 EUR.
dejure.org
§ 2100 BGB – NacherbeGrundnorm der Vor-/Nacherbschaft, die bei der Drei-Generationen-Planung über zwei Erbfälle hinweg eingesetzt wird.
dejure.org
§ 2209 BGB – DauervollstreckungGesetzliche Grundlage der Dauertestamentsvollstreckung – unverzichtbar auch im Großeltern-Behindertentestament.
dejure.org
§ 2303 BGB – PflichtteilsberechtigtePflichtteilsrecht der Abkömmlinge – Großeltern müssen das Pflichtteilsrecht des behinderten Enkels beachten.
dejure.org
BGH IV ZR 231/92 – LeitentscheidungBGH-Grundsatzurteil – gilt für alle Verwandten, auch Großeltern, die zugunsten behinderter Enkel testieren.
dejure.org
§ 16 ErbStG – Freibeträge (Volltext)Amtlicher Gesetzestext mit allen Freibeträgen nach Steuerklassen und Verwandtschaftsgrad.
gesetze-im-internet.de
BVKM: Vererben zugunsten behinderter MenschenAusführlicher Ratgeber des BVKM – gilt ausdrücklich auch für Großeltern und andere Verwandte, nicht nur Eltern.
bvkm.de
Familienratgeber: BehindertentestamentAllgemeinverständliche Erklärung – relevant auch für Großeltern, die den Schutz für ihren Enkel verstehen wollen.
familienratgeber.de

Weiterlesen

Grundlagen

Was ist ein Behindertentestament?

Was ist ein Behindertentestament? Erfahren Sie, warum ohne Testament das Erbe ans Sozialamt fällt – und wie Vor-/Nacherbschaft mit Testamentsvollstreckung Ihr Kind schützt.

Grundlagen

Vor- und Nacherbschaft erklärt

Vor- und Nacherbschaft: Das Herzstück des Behindertentestaments. Erfahren Sie, wie sie funktioniert, was der Vorerbe darf – und warum einfaches Vererben nicht reicht.

Sozialrecht

Vermögensgrenzen: Was darf mein Kind besitzen?

Schonvermögen bei Behinderung: Eingliederungshilfe (~63k), Grundsicherung (~10k), geschütztes Vermögen – und wie der Testamentsvollstrecker das Erbe einsetzt.