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Was darf der Testamentsvollstrecker bezahlen? Zuwendungen in der Praxis

TestamentsvollstreckungPraxisSozialrechtZuwendungen

Zuletzt aktualisiert: 20. Januar 2026

Foto: MAKY.OREL / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Die goldene Regel: Sachleistungen, niemals Bargeld

Das Behindertentestament ist errichtet, der Testamentsvollstrecker (TV) hat sein Amt angetreten. Und jetzt? Jetzt steht er vor dem Verwaltungsalltag – und der besteht im Kern aus einer einzigen Frage: Wofür darf ich das Geld ausgeben, ohne die Sozialleistungen meines Schützlings zu gefährden?

Die Antwort ist einfacher, als viele denken. Es gibt eine goldene Regel, die fast alle Situationen abdeckt:

Sachleistungen direkt an den Anbieter – niemals Bargeld auf das Konto des Kindes.

Wer diese Regel befolgt, macht fast alles richtig. Doch der Teufel steckt im Detail. Dieser Artikel erklärt mit konkreten Beispielen, was der TV finanzieren darf, was verboten ist und wo die Grauzonen liegen.

Warum die Art der Zuwendung entscheidet

Das Prinzip: Ergänzung, nicht Ersetzung

Der Staat gewährt Menschen mit Behinderung Leistungen für den Grundbedarf: Unterkunft, Essen, Kleidung, medizinische Grundversorgung, Eingliederungshilfe. Das Geld aus dem Behindertentestament soll diese Leistungen nicht ersetzen, sondern das Leben darüber hinaus bereichern.

Warum ist das so wichtig? Weil der Sozialhilfeträger jede Zuwendung prüft:

  • Ersetzt die Zuwendung eine Sozialleistung? → Die Sozialleistung wird gekürzt. Das Erbe finanziert, was der Staat ohnehin bezahlt hätte. Netto-Effekt für Ihr Kind: null.
  • Geht die Zuwendung über den Grundbedarf hinaus? → Die Sozialleistungen bleiben unberührt. Ihr Kind bekommt echte Extras. Netto-Effekt: positiv.

Warum Sachleistungen, nicht Geld?

Bargeld auf dem Konto Ihres Kindes ist Vermögen oder Einkommen – beides wird auf Sozialleistungen angerechnet. Eine Sachleistung dagegen (ein Urlaubsvoucher, ein Tablet, eine Konzertkarte) ist kein anrechenbares Einkommen, solange sie direkt vom TV bezahlt wird und nicht über das Konto des Kindes läuft.

Form der Zuwendung Sozialrechtliche Wirkung
TV überweist 500 € an Lennard Einkommen im Zuflussmonat → Grundsicherung wird gekürzt
TV kauft Lennard ein iPad für 500 € Kein Einkommen → Grundsicherung läuft weiter
TV überweist 500 € an den Reiseveranstalter für Lennards Urlaub Kein Einkommen → Grundsicherung läuft weiter

Der Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern im Zahlungsweg.

Was der TV finanzieren darf – mit Beispielen

Freizeit und Erholung

Zuwendung Beispiel So wird bezahlt
Urlaubsreisen Ferienfreizeit, Familienurlaub, betreute Reise TV überweist direkt an den Reiseveranstalter
Freizeitpark, Zoo, Konzerte Tagesausflug, Jahreskarte TV kauft Tickets
Kino, Theater, Museum Regelmäßige Besuche TV kauft Karten oder Abos
Sportverein Mitgliedschaft, Ausrüstung TV überweist Beitrag, kauft Ausrüstung

Therapien und Förderung

Zuwendung Beispiel So wird bezahlt
Reittherapie 100 €/Monat, nicht von der Kasse gedeckt TV überweist direkt an die Therapeutin
Musiktherapie Wöchentlich, privat TV überweist an den Therapeuten
Schwimmkurs Spezialkurs für Menschen mit Behinderung TV überweist an den Anbieter
Logopädie (Zusatz) Über die Kassenleistung hinaus TV überweist an die Praxis

Achtung: Nur Therapien, die die Krankenkasse nicht (vollständig) übernimmt. Wird eine Therapie bereits von der Kasse oder der Eingliederungshilfe finanziert, darf der TV sie nicht „doppelt" bezahlen.

Persönliche Ausstattung

Zuwendung Beispiel So wird bezahlt
Elektronik Tablet, Spielkonsole, Computer TV kauft direkt beim Händler
Besondere Kleidung Über den Grundbedarf hinaus TV kauft oder überweist an Geschäft
Möbel, Einrichtung Neues Bett, Schreibtisch, Dekoration TV bestellt und liefern lassen
Adaptiertes Fahrzeug Umbau, Spezialfahrrad, E-Rollstuhl-Zubehör TV zahlt direkt an Anbieter

Geschenke

Geburtstag, Weihnachten, besondere Anlässe – der TV darf Geschenke machen. Aber immer als Sachgeschenke, nicht als Geldgeschenke. Ein neues Buch, eine Spielkonsole, ein Ausflug – alles in Ordnung. 200 Euro auf das Konto überweisen – nicht in Ordnung.

Zusätzliche Assistenz

Wenn die Eingliederungshilfe nur eine bestimmte Stundenzahl an Assistenz bewilligt, darf der TV darüber hinausgehende Assistenzstunden finanzieren. Zum Beispiel: Die Eingliederungshilfe zahlt 20 Stunden Freizeitassistenz im Monat. Das Kind möchte aber jedes Wochenende zum Fußball. Der TV bezahlt die zusätzlichen Stunden – direkt an den Assistenzdienst.

Was der TV NICHT finanzieren darf

Grundbedarf = Aufgabe des Staates

Verbotene Zuwendung Warum verboten Was passiert?
Bargeld an das Kind Gilt als Einkommen Grundsicherung wird im Zuflussmonat gekürzt
Miete / Unterkunftskosten Kosten der Unterkunft = Grundsicherung Grundsicherung wird gekürzt
Essen, Getränke Grundbedarf = Regelsatz Anrechnung als Einkommen
Strom, Heizung, Wasser Kosten der Unterkunft Anrechnung als Einkommen
Kleidung des täglichen Bedarfs Im Regelsatz enthalten Anrechnung als Einkommen
Medikamente auf Rezept Krankenkasse zahlt Kein Grund für TV-Zahlung

Die Faustregel

Fragen Sie sich: „Würde der Staat das auch ohne das Erbe bezahlen?" Wenn ja → der TV darf es nicht übernehmen. Wenn nein → der TV darf es finanzieren.

Grauzonen: Wo es kompliziert wird

Nebenkosten der Wohnung

Strom und Heizung sind grundsätzlich Kosten der Unterkunft (= Grundsicherung). Aber was, wenn das Kind in der elterlichen Immobilie wohnt und dort ein Wohnrecht hat? Dann können bestimmte Nebenkosten aus dem Nachlass finanziert werden – allerdings nur als Direktzahlung an den Versorger (z. B. an die Stadtwerke), nicht als Erstattung an das Kind.

Urlaub mit der Familie

Wenn das behinderte Kind mit seinen Geschwistern in den Urlaub fährt, darf der TV die Kosten des Kindes bezahlen – aber nicht den gesamten Familienurlaub. Tipp: Separate Buchung für das Kind oder anteilige Rechnung.

Teure Anschaffungen

Ein neues E-Bike für 3.000 Euro? Ein behindertengerechter Umbau der Wohnung für 15.000 Euro? Solche Ausgaben sind grundsätzlich möglich, wenn sie die Lebensqualität des Kindes verbessern und über den Grundbedarf hinausgehen. Der TV sollte bei größeren Summen aber seine Entscheidungsgründe dokumentieren.

Dokumentation: Warum sie überlebenswichtig ist

Was der TV festhalten sollte

Für jede Zuwendung aus dem Nachlass sollte der TV dokumentieren:

  1. Datum der Zuwendung
  2. Was wurde angeschafft oder bezahlt?
  3. Für wen (immer: für das behinderte Kind)
  4. Wie viel hat es gekostet?
  5. Wie wurde bezahlt? (Überweisung an Anbieter, Rechnung beilegen)
  6. Warum – kurze Begründung, warum das über den Grundbedarf hinausgeht

Warum das wichtig ist

Der Sozialhilfeträger kann jederzeit Nachweise verlangen. Wer sauber dokumentiert, spart sich langwierige Diskussionen. Außerdem:

  • Die Nacherben haben ein Recht auf Rechnungslegung (§ 2218 i.V.m. § 666 BGB)
  • Die Kontrollperson braucht Einblick in die Verwendung
  • Bei einem TV-Wechsel muss der Nachfolger nahtlos übernehmen können

Einfache Praxis

Es muss keine professionelle Buchhaltung sein. Ein Ordner (oder ein digitaler Ordner) mit:

  • Kontoauszügen des Nachlasskontos
  • Rechnungen und Belegen
  • Einer einfachen Jahresliste: Datum | Was | Für wen | Betrag

reicht in den meisten Fällen völlig aus.

Ein Rechenbeispiel: Ein Jahr als Testamentsvollstrecker

Ausgangslage: Verwaltetes Vermögen: 200.000 € (angelegt in ETFs und Festgeld). Jährliche Erträge bei 3 % Rendite: ca. 6.000 €.

Monat Zuwendung Betrag Zahlungsweg
Januar Schwimmbad-Jahreskarte 250 € Direkt an Schwimmbad
März Reittherapie (12 Sitzungen) 1.200 € Direkt an Therapeutin
Mai Neues Tablet 450 € Direkt beim Händler
Juni Ferienfreizeit (1 Woche) 1.800 € Direkt an Veranstalter
August Sportverein + Ausrüstung 350 € Beitrag + Einkauf
Oktober Winterkleidung (über Grundbedarf) 300 € Direkt im Geschäft
Dezember Weihnachtsgeschenke 400 € Sachgeschenke
Gesamt 4.750 €

Ergebnis: 4.750 € Zuwendungen bei 6.000 € Erträgen. Das Vermögen wächst sogar leicht. Die Sozialleistungen laufen unberührt weiter. Und das Kind hatte ein Jahr voller Extras, die der Staat nie finanziert hätte.

Weiterführende Links (6)
§ 2216 BGB – Ordnungsmäßige VerwaltungGesetzestext zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Verwaltungsanweisungen – der rechtliche Rahmen für TV-Zuwendungen.
dejure.org
§ 2209 BGB – DauervollstreckungRechtsgrundlage der Dauertestamentsvollstreckung – ermöglicht die jahrzehntelange Verwaltung für das behinderte Kind.
dejure.org
§ 82 SGB XII – EinkommensbegriffDefinition von Einkommen in der Sozialhilfe – erklärt, warum Bargeld-Zuwendungen als Einkommen gewertet werden.
dejure.org
§ 90 SGB XII – Einzusetzendes VermögenVermögensbegriff in der Sozialhilfe – erklärt die Anrechnung von Vermögenszugängen.
dejure.org
BVKM-Ratgeber: VerwaltungsanweisungenMusterformulierungen für Verwaltungsanweisungen mit konkreten Beispielen für erlaubte Zuwendungen.
bvkm.de
Lebenshilfe: BehindertentestamentPraxisnahe Erklärung der Lebenshilfe zur Rolle des Testamentsvollstreckers und seinen Zuwendungsmöglichkeiten.
lebenshilfe.de

Weiterlesen

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