Die gute Nachricht vorweg
Die meisten Familien, die ein Behindertentestament errichten, müssen sich um die Erbschaftsteuer keine großen Sorgen machen. Die Freibeträge sind in Deutschland großzügig, und die Vor-/Nacherbschaftsstruktur bietet sogar einen steuerlichen Vorteil, den viele nicht kennen. Trotzdem lohnt es sich, die Grundlagen zu verstehen – denn bei steigenden Immobilienwerten kann die Steuer auch bei „normalen" Familien relevant werden.
Die Freibeträge: Wie viel ist steuerfrei?
Erbschaftsteuer-Freibeträge (Steuerklasse I)
| Von → An | Freibetrag | Steuersatz darüber (bis 75.000 €) |
|---|---|---|
| Ehepartner → Ehepartner | 500.000 € | 7 % |
| Elternteil → Kind | 400.000 € | 7 % |
| Großelternteil → Enkelkind | 200.000 € | 7 % |
| Geschwister → Geschwister | 20.000 € | 15 % (Steuerklasse II) |
Wichtig: Diese Freibeträge gelten pro Erbfall. Bei einem Ehepaar gibt es also zwei Erbfälle – und damit zwei Mal den vollen Freibetrag.
Was bedeutet das praktisch?
Beispiel: Familie Schmidt hat ein Haus (Wert 500.000 €) und 200.000 € Erspartes. Gesamtvermögen: 700.000 €. Drei Kinder, eines davon behindert.
1. Erbfall (ein Elternteil stirbt, der andere erbt als Alleinerbe per Berliner Testament):
- Nachlasswert: 700.000 €
- Freibetrag Ehepartner: 500.000 €
- Steuerpflichtiger Betrag: 200.000 €
- Aber: Der Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG) kann den steuerpflichtigen Betrag weiter reduzieren
- In vielen Fällen: Keine oder nur geringe Steuer
2. Erbfall (überlebender Elternteil stirbt, Kinder erben):
- Nachlasswert: z. B. 700.000 € (angenommen gleich geblieben)
- Je Kind: ca. 233.000 €
- Freibetrag pro Kind: 400.000 €
- 233.000 € < 400.000 € → Keine Steuer
Wann wird es kritisch?
Die Steuer wird erst relevant, wenn der Erbanteil pro Kind den Freibetrag von 400.000 € übersteigt. Bei drei Kindern und einem Nachlasswert von 700.000 € ist das weit entfernt. Aber:
- Steigende Immobilienpreise erhöhen den Nachlasswert
- Ersparnisse und Wertpapiere wachsen über die Jahrzehnte
- Die Freibeträge wurden seit 2009 nicht erhöht – die Inflation nagt an ihrer Kaufkraft
Bei einem Nachlasswert von 1.500.000 € und drei Kindern:
- Je Kind: 500.000 €
- Freibetrag: 400.000 €
- Steuerpflichtiger Betrag: 100.000 €
- Steuersatz (Steuerklasse I): 11 %
- Erbschaftsteuer: ca. 11.000 € pro Kind
Das ist überschaubar – aber es ist Geld, das dem behinderten Kind nicht mehr zur Verfügung steht.
Der steuerliche Vorteil der Vor-/Nacherbschaft
§ 6 Abs. 2 ErbStG: Das Wahlrecht der Nacherben
Hier wird es interessant. Beim Behindertentestament ist das behinderte Kind Vorerbe und die Geschwister sind Nacherben. Wenn der Nacherbfall eintritt (das behinderte Kind stirbt), erben die Geschwister das Vorerbvermögen. Die Frage ist: Wie wird das besteuert?
§ 6 Abs. 2 ErbStG gibt den Nacherben ein Wahlrecht:
| Option | Besteuerung nach Verhältnis zum... | Freibetrag |
|---|---|---|
| Option A | Erblasser (= Elternteil) | 400.000 € (Kind→Elternteil) |
| Option B | Vorerben (= behindertes Geschwister) | 20.000 € (Geschwister→Geschwister) |
Die Wahl liegt auf der Hand: Option A mit dem 400.000-€-Freibetrag ist fast immer günstiger als Option B mit nur 20.000 €.
Warum ist das ein Vorteil?
Ohne die Vor-/Nacherbschaftskonstruktion würde das Vermögen direkt vom behinderten Kind an die Geschwister gehen – mit dem Geschwister-Freibetrag von nur 20.000 €. Die Vor-/Nacherbschaft ermöglicht es, den Eltern-Kind-Freibetrag zu nutzen, obwohl die Eltern schon lange verstorben sind.
Rechenbeispiel:
| Ohne § 6 Abs. 2 ErbStG | Mit § 6 Abs. 2 ErbStG | |
|---|---|---|
| Nacherbe erhält | 200.000 € | 200.000 € |
| Freibetrag | 20.000 € (Geschwister) | 400.000 € (Kind) |
| Steuerpflichtig | 180.000 € | 0 € |
| Steuersatz | 15 % (Klasse II) | 0 % |
| Erbschaftsteuer | 27.000 € | 0 € |
Die Ersparnis kann erheblich sein – vor allem bei größeren Nachlässen.
Die selbstgenutzte Immobilie: Steuerbefreiung
§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
Wenn das behinderte Kind die elterliche Immobilie selbst bewohnt (z. B. über ein Wohnrecht), kann eine Steuerbefreiung greifen. Voraussetzungen:
- Die Immobilie war vom Erblasser selbst bewohnt
- Das Kind nutzt sie unverzüglich zur Selbstnutzung (Einzug innerhalb von 6 Monaten)
- Die Wohnfläche überschreitet 200 m² nicht
- Das Kind behält die Selbstnutzung für mindestens 10 Jahre bei
Achtung: Diese Befreiung greift nur beim Erwerb durch Kinder, nicht beim Nacherbfall. Die Details sind komplex und sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.
Steuerliche Optimierung über beide Erbfälle
Das Prinzip
Beim Behindertentestament gibt es in der Regel zwei Erbfälle: den Tod des ersten und den Tod des zweiten Elternteils. Bei jedem Erbfall greifen die Freibeträge neu. Das bedeutet: Jedes Kind hat insgesamt 2 × 400.000 € = 800.000 € steuerfrei.
Die Praxis
| 1. Erbfall | 2. Erbfall | Gesamt steuerfrei | |
|---|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € | – | 500.000 € |
| Jedes Kind | 400.000 € | 400.000 € | 800.000 € |
Bei einem Gesamtvermögen von 1.200.000 € und drei Kindern:
- Pro Kind über zwei Erbfälle: je ca. 400.000 €
- Freibetrag über zwei Erbfälle: 800.000 €
- 400.000 € < 800.000 € → Keine Steuer
Fazit: Durch die geschickte Nutzung beider Erbfälle bleibt in den meisten Familien alles steuerfrei.
Häufige Fragen zur Steuer
Muss das behinderte Kind als Vorerbe Steuern zahlen?
Ja, grundsätzlich unterliegt auch der Vorerbe der Erbschaftsteuer. Aber: Sein Erwerb wird um den Wert der Nacherbenbindung gemindert (§ 6 Abs. 1 ErbStG). Da der Vorerbe beim Behindertentestament nicht befreit ist und das Vermögen stark gebunden ist, kann die Minderung erheblich sein.
In der Praxis fällt beim Vorerben oft keine Steuer an, weil der Freibetrag von 400.000 € plus die Minderung den Erwerb vollständig abdecken.
Ist die TV-Vergütung steuerlich absetzbar?
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist eine Nachlassverbindlichkeit und mindert den steuerpflichtigen Erwerb. Sie wird also bei der Berechnung der Erbschaftsteuer abgezogen.
Wie wird die Grundsicherung steuerlich behandelt?
Sozialleistungen sind kein Einkommen im steuerlichen Sinne und spielen für die Erbschaftsteuer keine Rolle.
Wann Sie einen Steuerberater brauchen
In diesen Fällen lohnt sich professionelle Beratung:
- Der Nachlasswert liegt voraussichtlich über 1.200.000 € (bei drei Kindern)
- Es gibt Immobilien, deren Bewertung komplex ist
- Es bestehen Auslandsbezüge (Vermögen oder Erben im Ausland)
- Die Nacherbfolge soll steuerlich optimal gestaltet werden
- Es gibt Schenkungen zu Lebzeiten, die den Freibetrag beeinflussen (10-Jahres-Frist)
Für die meisten Familien mit „normalem" Vermögen und einem Behindertentestament gilt: Die Erbschaftsteuer ist überschaubar bis irrelevant. Trotzdem schadet es nicht, die Zahlen einmal durchzurechnen – vor allem, wenn der Immobilienwert in den letzten Jahren stark gestiegen ist.